Zertifizierungskriterien für Einrichtungen

Kriterien für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe 

  • Die Einrichtung sollte die Richtlinien und die damit verbundenen Normen- und Wertvorstellungen bezüglich des Menschenbildes des Vereines vertreten. Dies sollte sich im Alltag der Mitarbeitenden und Leitungen in der Arbeit mit Menschen sichtbar sein. 
  • Die Zertifizierung erfolgt individuell nach einem persönlichen Gespräch mit dem Vorstand.
  • Die Einrichtungen stellen dar inwieweit sie den Kriterien entsprechen. Grundlage hierfür ist die Darstellung der Einrichtung, eine Beschreibung des Konzeptes in Verbindung mit neuropsychologischen Fachkenntnissen sowie systemischer Arbeitsausrichtung. 

Vorteile:

  • Die Einrichtung verfügt über eine (temporäre) Zertifizierung der Gesellschaft und weist damit sichtbar nach, dass es im Sinne neuer wissenschaftlicher Kenntnissen und systemischer Grundlagen arbeitet.
  • Über Kontakt- und Austauschmöglichkeiten wird ein den Zugang zu einem gut strukturierten und ständig wachsendem Netzwerk hergestellt.
  • Die Einrichtungen können sich auf der Internetseite der Gesellschaft mit ihren Daten ausweisen.
  • Die Zertifizierung ermöglicht den vereinfachten Zugang zu Supervisionen und Qualifizierung der Mitarbeitenden.