Zertifizierungskriterien für Einrichtungen
Kriterien für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe
- Die Einrichtung sollte die Richtlinien und die damit verbundenen Normen- und Wertvorstellungen bezüglich des Menschenbildes des Vereines vertreten. Dies sollte sich im Alltag der Mitarbeitenden und Leitungen in der Arbeit mit Menschen sichtbar sein.
- Die Zertifizierung erfolgt individuell nach einem persönlichen Gespräch mit dem Vorstand.
- Die Einrichtungen stellen dar inwieweit sie den Kriterien entsprechen. Grundlage hierfür ist die Darstellung der Einrichtung, eine Beschreibung des Konzeptes in Verbindung mit neuropsychologischen Fachkenntnissen sowie systemischer Arbeitsausrichtung.
Vorteile:
- Die Einrichtung verfügt über eine (temporäre) Zertifizierung der Gesellschaft und weist damit sichtbar nach, dass es im Sinne neuer wissenschaftlicher Kenntnissen und systemischer Grundlagen arbeitet.
- Über Kontakt- und Austauschmöglichkeiten wird ein den Zugang zu einem gut strukturierten und ständig wachsendem Netzwerk hergestellt.
- Die Einrichtungen können sich auf der Internetseite der Gesellschaft mit ihren Daten ausweisen.
- Die Zertifizierung ermöglicht den vereinfachten Zugang zu Supervisionen und Qualifizierung der Mitarbeitenden.
Beitragsordnung
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Richtlinien der Gesellschaft für neuro-systemische Forschung und Praxis
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Antrag zur Zertifizierung für soziale Einrichtungen
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Datenblatt Netzwerk-Zertifizierung für soziale Einrichtungen
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