Richtlinien

Grundlagen

In Ihrer Ausrichtung geht die Gesellschaft für neuro-systemische Forschung und Praxis von dem Grundsatz aus, dass sich Menschen in ihren Systemen entwickeln, Persönlichkeiten ausbilden, Rollenbeschreibungen erlernen, sowie Identitäten beschreiben. Diese Theorien werden gestützt durch neuropsychologische und neurobiologische Studien und Forschung und dem Bemühen dieses Wissen in die Praxis der sozialen Arbeit zu integrieren und Umsetzbar zu machen. 

Die zertifizierten Weiterbildungsinstitute sehen sich verpflichtet

  • die Praxis und Forschung neuro-systemischer Erkenntnisse in Konzepte und Alltag der sozialen Arbeit zu integrieren
  • die eigene Arbeit zu reflektieren und damit Qualität zu sichern
  • den Diskurs in sozialen Arbeitsbereichen mit voran zu tragen und damit die Gesellschaft zu unterstützen
  • den Schutz von Klient:innen, Referent:innen, Supervisor:innen und Instituten zu gewährleisten.

Damit sind diese Richtlinien die Säulen für

  • eine klare und wertschätzende Grundhaltung im Denken und Handeln,
  • fachspezifisches Wissen nach neuestem Stand,
  • praxisrelevante Techniken und Verfahren in der Praxis.  

Neben diesen theoretisch fundierten und praktisch erprobten Grundlagen geht die Gesellschaft für neuro-systemische Forschung und Praxis davon aus, dass erfolgreiche Beratung und Begleitung von Menschen immer nur mit Vertrauen und mit größter Wertschätzung durch Kooperation gelingen kann. Daher beinhalten die Weiterbildungsinhalte immer auch Anteile der persönlichen Entwicklung und der Entwicklung einer Persönlichkeit als Berater:in, Referent:in oder Supervisor:in.

Fachliche Kompetenz: 

Die fachliche Kompetenz der Referent:innen, Supervisor:innen, Coaches und Berater:innen werden gesichert durch eine qualifizierende Aus- und Weiterbildung, die den Standards der Gesellschaft entspricht. 

Die zertifizierten Mitglieder weisen ausreichende eigene Praxiserfahrungen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, dem Bildungssystem oder Psychotherapie auf. Hieraus entsteht unter anderem die Verbindung der theoretischen Grundlagen mit der Umsetzung der Praxis. 

Durch einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch wird die Verarbeitungen der in den Weiterbildungen gewonnenen Erkenntnisse gesichert und so ermöglicht den theoretische Ansatz weiterzuentwickeln.  

Schweigepflicht / Verletzung persönlicher Rechte / Transparenz

Zur Bewilligung der Zertifizierung verpflichten sich die Antragsteller:innen und Institutionen die allgemeinen Kriterien der Schweigepflicht bei Beratungen, Supervisionen, Weiterbildungen und Begleitung von Personen und Institutionen einzuhalten. Dazu gehört auch die Persönlichkeitsrechte durch Ausbeutung oder Diskriminierung nicht zu missachten. 

Durch Transparenz in der eigenen Arbeit und der persönlichen Qualifikationen werden Fachlichkeit und Integrität aller Beteiligten gewahrt. 

Dies wird gewahrt durch 

  • Kommunikation, Reflektion und Diskussion in einem Netzwerk  
  • steter persönlicher Weiterbildung
  • und Hilfestellungen in persönlichen Fragen

Entzug der Zertifizierung / Ausschluss aus der Gesellschaft: 

Sollten die zertifizierten Einzelpersonen oder Institute gegen Grundlagen der professionellen Schweigepflicht, des Schutzes der Klient:innen oder Kolleg:innen verstoßen, in den Verdacht geraten diskriminierend oder rassistisch gegenüber anderen Personengruppen sich zu äußern oder das Leid von Personen auszunutzen, kann die Gesellschaft durch eine einfache Begründung jederzeit die Zertifizierung entziehen ohne eine finanzielle Entschädigung gewährleisten zu müssen. Vorher sind Gespräche und tatkräftige Hinweise und Beweise notwendig um in letzter Konsequenz diesen Schritt zu gehen. 

Die Gesellschaft ist verpflichtet Beschwerden gegen zertifizierte Einzelpersonen oder Institute nachzugehen und der Vorstand verpflichtet diese gewissenhaft zu bearbeiten. 

Die Anerkennung der Richtlinien der Gesellschaft für neuro-systemische Forschung und Praxis sind Grundvorraussetzung für die Zertifizierung.