Zertifizierungskriterien für Einzelpersonen

Kriterien für Einzelpersonen 

  • Die Antragsteller:innen sollten die Richtlinien und die damit verbundenen Normen- und Wertvorstellungen bezüglich des Menschenbildes des Vereines vertreten. Dies sollte sich im Arbeitsalltag mit Menschen sichtbar sein. 
  • Die Zertifizierung erfolgt individuell nach Antragstellung und Einreichung der notwendigen Unterlagen. Dazu gehören der Nachweis über eine Qualifizierung als systemischer Berater:in, Coach, Supervisor:in oder Therapeu:int, von mindestens zwei Jahren Weiterbildungsdauer. 
  • Der Beschreibung des aktuellen Arbeitsfeldes

Vorteile:

  • Zertifizierte Personen erlangen eine (temporäre) Zertifizierung der Gesellschaft und weisen damit sichtbar nach, dass sie im Sinne neuer wissenschaftlicher Kenntnissen und systemischer Grundlagen arbeiten.
  • Über Kontakt- und Austauschmöglichkeiten wird ein Zugang zu einem gut strukturierten und ständig wachsendem Netzwerk hergestellt.
  • Zertifizierte Personen können sich auf der Internetseite der Gesellschaft mit ihren Daten ausweisen und sich damit mit Ihren Angeboten öffentlich machen. 
  • Die Zertifizierung ermöglicht den vereinfachten Zugang zu Supervisionen und Qualifizierung über die Gesellschaft und deren zertifizierten Fort- und Weiterbildungsinstituten.